Ab 09.06. gibt es eine Präsenzübung
Ab sofort sind Präsenzübungen wieder möglich, wenn ausreichend Raum zur Verfügung steht. Für die Analysis II gibt es das Angebot einer Präsenzübung zu dem folgenden Termin
mittwochs, 16:30-18:00, in Hörsaal 5F
Teilnehmen kann nur, wer sich per Mail an mich angemeldet hat und zugelassen worden ist. Im Gegensatz zum ersten Semester gibt es keine Beschränkung hinsichtlich des Studienfachs und prinzipiell sind auch Studierende in höheren Semsestern nicht ausgeschlossen. Es stehen 32 Plätze zur Verfügung, die in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden.
Mitzubringen sind
meine Bestätigungsmail
Die Testpflicht ist ausgesetzt. Eine Testung wird nur noch empfohlen.
Im Gebäude 25.02. befindet sich ein Testcenter
Hier die der Wortlaut des entsprechenden Passus aus der Handreichung gemäß Corona-Seite
Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen berechtigt sind Studierende, die hinsichtlich einer COVID-19-Infektion (vollständig) geimpft, genesen oder (negativ) getestet sind. Der entsprechende Nachweis ist in der Lehrveranstaltung mitzuführen und für die regelmäßig stattfindenden Kontrollen bereit zu halten.Dabei gelten folgende Regeln:
Als vollständig geimpft gelten (gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8.5.2021 Personen, die asymptomatisch sind und bei denen die letzte erforderliche Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis dient der Impfpass oder eine behördliche Impfbescheinigung
Als genesen gelten (gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnah-menverordnung vom 8.5.2021) Personen, die asymptomatisch sind und die einen positiven PCR-Test nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
Als negativ getestet gelten Personen, die eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) vorweisen können, die nicht älter als 48 Stunden ist.